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   OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 19 W 54/08   

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https://dejure.org/2008,10199
OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 19 W 54/08 (https://dejure.org/2008,10199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.08.2008 - 19 W 54/08 (https://dejure.org/2008,10199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. August 2008 - 19 W 54/08 (https://dejure.org/2008,10199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 380 ZPO
    Ordnungsgeld gegen einen Zeugen: Nichterscheinen wegen der Information durch den Kläger, er habe die Klage zurückgenommen

  • Judicialis

    ZPO § 380

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 380
    Verzicht auf Ordnungsgeldverhängung gegen nicht erschienenen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Zeugen bei Nichterscheinen vor Gericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 19.06.1972 - 13 W 73/72

    Bestrafung des nicht erschienenen Zeugens; Nachteilige Auswirkungen; Ausdruck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 19 W 54/08
    Indes ist es gerechtfertigt, von der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Zeugen ausnahmsweise dann abzusehen, wenn das Ausbleiben weder für die Parteien noch für das Gericht nachteilige Auswirkungen gehabt hat und das Verschulden des Zeugen gering ist (OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.1981, 24 W 7/81, Juris; OLG Frankfurt, NJW 1972, 2093; Zöller/Greger, 26. Aufl., ZPO § 380 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 22.09.1981 - 24 W 7/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 19 W 54/08
    Indes ist es gerechtfertigt, von der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Zeugen ausnahmsweise dann abzusehen, wenn das Ausbleiben weder für die Parteien noch für das Gericht nachteilige Auswirkungen gehabt hat und das Verschulden des Zeugen gering ist (OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.1981, 24 W 7/81, Juris; OLG Frankfurt, NJW 1972, 2093; Zöller/Greger, 26. Aufl., ZPO § 380 Rdn. 3).
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